AGB einfacherleben

GELTUNGSBEREICH 

einfacherleben bietet im Rahmen persönlichkeitsentwickelnder Maßnahmen Trainings, Workshops und Vorträge für Frauen im Berufsleben, Lehrlinge sowie Ausbilder:innen an. Die Angebote richten sich an Privatpersonen in offener Form sowie an Firmenkunden sowohl in offenen Formaten als auch als firmeninterne (Inhouse-)Leistungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche genannte Bereiche (im Folgenden als Veranstaltungen bezeichnet), die von einfacherleben durchgeführt werden.

ANMELDUNG

Jede Anmeldung ist verbindlich. Sofern für die jeweilige Veranstaltung nichts anderes angegeben ist, sind Anmeldungen telefonisch, schriftlich, per Mail, online oder persönlich bei einfacherleben vorzunehmen. Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, wird um vollständige Angabe der Daten ersucht. Aufgrund der begrenzten Teilnehmer:innenzahl erfolgt die Anmeldung in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Eine Anmeldebestätigung wird dem/der Anmelder:in umgehend zugesandt. Die Durchführung wird den Teilnehmer:innen zeitgerecht mittels Zusendung einer Einladung, Rechnung über den Anzahlungsbetrag oder telefonisch bekannt gegeben.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen und Altersstufen und der gesetzlich normierten Bedingungen voraus. einfacherleben kann Teilnehmer:innen, die durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung negativ beeinträchtigen, von der Teilnahme ausschließen.

VERANSTALTUNGSGEBÜHR UND SONSTIGE KOSTEN

Die im Veranstaltungsprogramm enthaltenen Veranstaltungsgebühren sind gegenüber Privatpersonen Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gegenüber Unternehmen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Etwaige Auskünfte zu Fördermöglichkeiten erfolgen unverbindlich und ohne Haftung; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Bei Buchung offener Termine wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Veranstaltungsgebühr nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt. Bei firmeninternen (Inhouse-)Angeboten wird die Anzahlung in Höhe von 50 % nach schriftlicher Angebotsfreigabe in Rechnung gestellt. Die Anzahlung ist gemäß dem auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel zu leisten. Die verbleibenden 50 % werden nach Veranstaltungsstart in Rechnung gestellt. Etwaige Vorarbeiten im Zusammenhang mit Inhouse-Angeboten sind nach deren Abschluss zu 100 % zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 6 % p. a. in Rechnung gestellt.

BESTÄTIGUNGEN

Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem der hierfür erforderliche Prozentsatz (in der Regel 75 %) der festgelegten Veranstaltungsstunden besucht wurde und die Veranstaltungsgebühr bezahlt worden ist.

SCHUTZRECHTE

Jede:r angemeldete Teilnehmer:in hat das Recht, die im Rahmen des Programms angebotenen Inhalte für seine/ihre persönlichen Zwecke zu verwenden, für sich auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Die Teilnehmenden dürfen an Dritte keine Kopien der Unterlagen - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten. Die von uns bereitgestellten Inhalte sind durch einfacherleben urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben - auch auszugsweise - den Urheber:innen vorbehalten. Die Teilnehmenden erhalten keinerlei Eigentum oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen. Diese Schutzrechte gelten voll inhaltlich auch für von einfacherleben beauftragte und eingesetzte Trainer:innen.

WIDERRUFSRECHT FÜR PRIVATKUND:INNEN

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht ausüben zu können, müssen Sie

einfacherleben
Frau Mag.a Petra Jäger
Maderspergerweg 14
6380 St. Johann
+43 (0) 650 5123904
petra.jaeger@einfacherleben.co.at

mittels einer einseitigen Erklärung (z.B. mit einem mit Post versandten Einschreiben Brief, oder Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung.  

RÜCKTRITT UND STORNOGEBÜHREN

1. Privatkund:innen

Sofern kein gesetzliches Widerrufsrecht zur Anwendung kommt, gelten für Privatkund:innen folgende Stornobedingungen mit den nachstehenden Stornogebühren:

  • bei Stornierung ab 14 bis 8 Werktage vor dem Veranstaltungstag: 25 % des Veranstaltungsbeitrags, 
  • bei Stornierung ab 7 Tage bis 3 Werktage vor dem Veranstaltungstag: 50 % des Veranstaltungsbeitrags, 
  • bei Stornierung ab 2 Werktage vor dem Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Veranstaltungsbeitrags. 
  • Die Stornogebühr entfällt, wenn vom / von der Teilnehmer:in ein:e Ersatzteilnehmer:in genannt wird, der / die den Aufnahmevoraussetzungen entspricht und die Veranstaltungsgebühr bezahlt. 

2. Unternehmen (offene Formate und Inhouse-Angebote)

Bei Vertragsrücktritt durch Unternehmen ist eine Stornogebühr zu entrichten. Diese beträgt bei einem Rücktritt

  • ab drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Veranstaltungsgebühr, 
  • am Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Veranstaltungsgebühr. 

Bereits erbrachte Vorarbeiten bleiben hiervon unberührt und sind gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu vergüten.

Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung (per Post oder per E-Mail) bei der für die Veranstaltungsanmeldung vorgesehenen Kontaktadresse von einfacherleben eingelangt ist. Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen sowie einem allfälligen Verschulden zu bezahlen.

Der Rücktritt vom Vertrag kann bei einem Auftrag für mehrere Teilnehmende auch teilnehmendenbezogen (für einzelne Teilnehmer:innen) erfolgen. Die Stornogebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn der Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung innerhalb der Stornofrist erklärt wird, selbstverständlich aber wiederum nur dann, wenn die obige Bestimmung über das gesetzliche Widerrufsrecht nicht gilt. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom / von der Teilnehmer:in ein:e Ersatzteilnehmer:in genannt wird, der / die den Aufnahmevoraussetzungen entspricht und die Veranstaltungsgebühr bezahlt wird.

KRANKHEITSBEDINGTE VERHINDERUNG

Eine krankheitsbedingte Verhinderung der Teilnahme gilt nicht als kostenfreier Rücktritt vom Vertrag; es gelten die vereinbarten Stornobedingungen. Bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung kann einfacherleben nach eigenem Ermessen eine Umbuchung auf einen Ersatztermin oder die Ausstellung einer Gutschrift gewähren; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund kurzfristiger Erkrankung der Veranstalterin oder einer von einfacherleben eingesetzten Trainer:in nicht möglich, ist einfacherleben berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder auf einen Ersatztermin zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall rückerstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.  

RÜCKTRITT DURCH EINFACHERLEBEN

einfacherleben ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Schulungsvertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die für die betreffende Veranstaltung vorgesehene Mindestteilnehmer:innenzahl nicht erreicht wird, der/die für die Veranstaltung vorgesehene Trainer:in nicht zur Verfügung steht oder die Veranstaltung aus anderen nicht von einfacherleben zu vertretenden Gründen nicht (mehr) durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Veranstaltungsgebühr rückerstattet bzw. auf Wunsch eine Gutschrift ausgestellt.

ÄNDERUNGEN DURCH EINFACHERLEBEN

einfacherleben behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen im inhaltlichen Bereich des Programms, der Anzahl der Unterrichtsstunden, des Veranstaltungsortes sowie der Veranstaltungstermine vorzunehmen, sofern diese aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, organisatorischer Erfordernisse oder faktischer Gegebenheiten (z. B. Ausfall einer Trainerin/eines Trainers oder notwendiger Wechsel des Veranstaltungsortes) erforderlich sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.

HAFTUNG

Schadenersatzansprüche gegen einfacherleben, die durch leichtes Verschulden verursacht wurden, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Personenschäden.

KOMPENSATIONSVERBOT

Gegen den Anspruch von einfacherleben auf Bezahlung der Veranstaltungsgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen. Im Fall eines Verbrauchergeschäfts können Gegenforderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit von einfacherleben sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des/der Verbraucher:in stehen, gerichtlich festgestellt oder von einfacherleben anerkannt worden sind.

DATENSCHUTZ

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von einfacherleben in der jeweils gültigen Fassung.

FOTOGRAFIE UND WERBUNG

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen Fotos und Videos angefertigt werden können. Eine Verwendung dieser Aufnahmen zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung sowie für Marketing- und Werbezwecke (insbesondere Website, Newsletter und soziale Medien wie Facebook, Instagram oder LinkedIn) erfolgt ausschließlich, sofern hierfür eine entsprechende Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichts in Kitzbühel, bei Überschreitung der bezirksgerichtlichen Wertgrenze jene des Landesgerichtes Innsbruck vereinbart. Diese Bestimmung findet auf Verbrauchergeschäfte keine Anwendung. Es gilt österreichisches Recht.